Teilnahmebedingungen

 

Artikel 1          Wettbewerb

Nestlé Waters Suisse SA organisiert vom 1. April bis inklusive 05. Juli 2024 auf ihrer Webseite www.sanpellegrino.com/ch einen kostenlosen Wettbewerb ohne Kaufverpflichtung.

 

 

Artikel 2          Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.

 

 

Artikel 3          Teilnahme

3.1       Nestlé Waters Suisse SA informiert die Internet-User, dass www.sanpellegrino.com/ch zwar weltweit abrufbar ist, die Webseite und der Wettbewerb aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt sind, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.

 

3.2       Zur Teilnahme am Wettbewerb füllt der Teilnehmer alle zur Anmeldung erforderlichen Felder des Formulars aus. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer die vollumfängliche und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen.

 

            Um Teilnahmen zu verhindern, die nicht diesen Teilnahmebedingungen entsprechen, kann Nestlé Waters Suisse SA die Teilnahme am Wettbewerb durch technische Mittel limitieren (insbesondere durch eine Limitierung auf eine Teilnahme pro IP-Adresse oder E-Mail-Adresse). In diesem Fall kann Nestlé Suisse SA bei einer Unmöglichkeit der Teilnahme nicht verantwortlich gemacht werden.

            

3.3       Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses Wettbewerbs seine Personendaten von Nestlé Waters Suisse SA und/oder beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet werden.

 

3.4       Der Teilnehmer geht des Weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein:

-    Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit der Webseite vernetzten Netzwerke sowie von Drittservern.

-    Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und Vorgangsweisen des Internets.

-    Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere Rechnersysteme zu verschaffen.

-    Er beeinträchtigt nicht die Verwendung oder den Betrieb der Webseite oder anderer ähnlicher Dienste.

-    Er eignet sich keine Identität von einer Drittperson an und benutzt keinen falschen Namen.

-    Er darf nicht gegen Treu und Glauben verstossen, um seine oder die Gewinnchancen eines Dritten zu erhöhen, mittels technologischer Lösungen oder anderer Tricks jeglicher Art (z.B. durch den Einsatz von Stimmgruppen auf den sozialen Netzwerken).

 

Jede Person, die gegen diese Verpflichtungen verstösst oder sich ähnliche Verhaltensweisen zu eigen macht, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und/oder es wird ihr der Preis vorenthalten. Nestlé Waters Suisse SA behält sich das Recht vor, auch rechtliche oder administrative Schritte einzuleiten, sofern diese Verhaltensweisen das Gesetz oder ihre Interessen verletzen.

 

3.5       Nestlé Waters Suisse SA steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinner zu Unregelmässigkeiten gekommen ist. 

 

Artikel 4          Preise

Der Gewinner erhält einen Preis für 2 Personen im Wert von ca. 2000.- für einen Abend (inklusive Hotelübernachtung) während dem Filmfestival von Locarno, dem 7. August 2024. Die An- und Rückreisekosten nach Locarno werden von den Gewinnern übernommen.

 

4.1       Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Nestlé Waters Suisse SA kann die Preise jederzeit durch andere gleichwertige Preise ersetzen.

 

4.2       Nestlé Waters Suisse SA und ihre Lieferanten können für die Nicht-Vergabe der Preise aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (unvollständige oder falsche Adressangaben der Gewinner, Poststreiks) nicht haftbar gemacht werden. Im Weiteren verliert der Gewinner unwiederbringlich seinen Anspruch auf den Preis, wenn er sich nicht innert 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, dass er Gewinner eines Preises ist, meldet.

 

4.3       Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.

 

4.4       Nestlé Waters Suisse SA behält sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise die Daten der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. 

 

4.5       Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

 

 

Artikel 5          Haftung

5.1       Nestlé Waters Suisse SA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.

 

5.2       Nestlé Waters Suisse SA weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.

 

5.3       Insbesondere kann Nestlé Waters Suisse SA nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern an ihrer Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben könnten. Im Rahmen der Benützung dieser Webseite (Browsen) akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Webseiten Dritter zu verbreiten. 

 

5.4       Nestlé Waters Suisse SA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf www.sanpellegrino.com/ch zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können.

 

Nestlé Waters Suisse SA kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:

-      Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, Telefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden.

-    Technische und mechanische Funktionsstörungen.

-    Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen.

-    Andere Funktionsstörungen. 

-    Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere Gründe bedingte Fehler.

-    Schaden an den Computern des Teilnehmers oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.

 

 

Artikel 6           Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Vevey. Es gilt schweizerisches Recht.

 

Henniez, 19 März 2024