Teilnahmebedingungen:

 

Artikel 1    Wettbewerb

Nestlé Suisse SA organisiert vom 01.04.2022 bis inklusive 01.05.2022 auf seiner Webseite https://www.foodlovers.ch/de/jeder-beitrag-zaehlt einen kostenlosen Wettbewerb ohne Kaufverpflichtung. 

Artikel 2    Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben. 

Artikel 3    Teilnahme

3.1     Nestlé Suisse SA informiert die Internet-User, dass https://www.foodlovers.ch/de/jeder-beitrag-zaehlt zwar weltweit abrufbar ist, die Website und der Wettbewerb aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt sind, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.

3.2     Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer die vollumfängliche und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer kann nur mehrmals am Wettbewerb teilnehmen.

Um Teilnahmen zu verhindern, die nicht diesen Teilnahmebedingungen entsprechen, kann Nestlé Suisse SA die Teilnahme am Wettbewerb durch technische Mittel limitieren (insbesondere durch eine Limitierung auf eine Teilnahme pro IP-Adresse oder E-Mail-Adresse). In diesem Fall kann Nestlé Suisse SA bei einer unmöglichen Teilnahme nicht verantwortlich gemacht werden.

3.3     Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses Wettbewerbs seine Personendaten von Nestlé Suisse SA und/oder beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet werden.

3.4     Der Teilnehmer geht des Weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein:

Jede Person, die gegen diese Verpflichtungen verstösst oder ähnliche Verhaltensweisen sich zu Eigen macht, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und/oder es wird ihr der Preis vorenthalten. Nestlé Suisse SA behält sich das Recht vor, auch rechtliche oder administrative Vorkehren einzuleiten, sofern diese Verhaltensweisen das Gesetz verletzen oder ihre Interessen verletzt.

3.5     Nestlé Suisse SA steht es frei, den gesamten  Wettbewerb oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinner zu Irregularitäten gekommen ist.

3.6     Klausel betr. Urheberrecht bei Beiträgen der Teilnehmer
Der Teilnehmer erklärt, der Autor des Beitrages zu sein, den er in die Website stellt und dass er das Recht zu seiner exklusiven oder nicht exklusiven Verwendung nicht an Dritte abgetreten hat. Er befreit Nestlé Suisse SA von allen Ansprüchen oder Einsprachen betreffend den materiellen und/oder immateriellen Besitz des Beitrages. 
Er bestätigt zudem, dass er über alle Rechte für seine Veröffentlichung verfügt, insbesondere wenn Drittpersonen betroffen sind. Nestlé Suisse SA kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn die Rechte von Dritten verletzt werden, deren Existenz und Qualität ihr nicht bekannt sind. 

Der Teilnehmer akzeptiert, sämtliche Nutzungsrechte seines Beitrages unwiderruflich und unlimitiert an Nestlé Suisse SA abzutreten. Die audiovisuellen, visuellen oder redaktionellen Beiträge dürfen keinerlei Elemente enthalten, die gegen die Gesetze und die guten Sitten verstossen oder für Menschen und Tiere verletzend sind. Wenn die Qualität des eingereichten Beitrages ungenügend ist, kann er vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 
Der Teilnehmer akzeptiert, dass sein Beitrag vor der Veröffentlichung auf der Website https://www.foodlovers.ch/de/jeder-beitrag-zaehlt durch Nestlé Suisse  SA begutachtet wird.

Artikel 4    Preise

Zu gewinnen sind Elektro-Scooter NINEBOT F40D SWISS EDITION. Die Preise werden den Gewinnern per Post zugestellt.

4.1    Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Nestlé Suisse SA kann die Preise auch jederzeit durch andere gleichwertige Preise ersetzen.

4.2     Nestlé Suisse  SA und ihre Lieferanten können für die Nicht-Vergabe der Preise aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (unvollständige oder falsche Adressangaben der Gewinner, Poststreiks) nicht haftbar gemacht werden. Im Weiteren verliert der Gewinner unwiderbringlich seinen Anspruch auf den Preis, wenn er sich nicht innert 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung, dass er Gewinner eines Preises ist, meldet.

4.3     Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.

4.4     Nestlé Suisse SA behält sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise die Daten der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

4.5    Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Artikel 5    Haftung

5.1    Nestlé Suisse SA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.

5.2     Nestlé Suisse SA weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.

5.3     Insbesondere kann Nestlé Suisse SA nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben könnten. Im Rahmen der Benützung dieser Website (Navigation) akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten.

5.4     Nestlé Suisse SA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf https://www.foodlovers.ch/de/jeder-beitrag-zaehlt zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können.

Nestlé Suisse SA kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:

Artikel 6     Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Vevey. Es gilt schweizerisches Recht. 

 

Vevey, März 2022